Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897

 

 

 

 

Umschreibungen von Parzellen

 

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

1. Der Pächter hat sich beim Vorstand zu melden und muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig. Bei einem Ortstermin wird überprüft, ob vor der Umschreibung noch Auflagen zu erfüllen sind.

 

2. Vom Nachfolger benötigen wir eine schwarz-weiße Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.

 

-> Formulare zum Download

 

3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.

 

 

Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen.  Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke an Kieler Bürger oder aus dem direkten Umland.

 

Hinweis für die Nachpächter:  Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde. 

 

 

 

 

 

 

06.11.2025 Persönliche Meinung zu den Kandidaten der Oberbürgermeisterwahl von Axel Zabe

 

Der parteilose Kandidat ist für mich der einzige, der die Fragen des BUND ehrlich beantwortet. Alle anderen Kandidaten versprechen mal wieder alles. Die Versprechen sind wir ja aus den letzten Jahren gewöhnt, nur passiert ist nicht, vor allem nicht für die Erhaltung der Kleingärten. Rot und grün haben es auch nicht für nötig gehalten, mit uns ins Gespräch zu kommen, Termine wurden immer wieder verschoben, und es sieht nicht so aus, als wenn sich dieses ändern würde. Man kann nicht mit allem einverstanden sein, daher ist für mich ein Kandidat, der auch sagt, was er nicht macht, lieber als andere, die sagen, dass sie alles machen, aber dann doch nichts passiert.

 

Ich werde den parteilosen Kandidaten, Herrn Gerrit Derkowski, wählen, hier sehe ich auch für uns Kleingärtner eine Chance. Dieses ist meine persönliche Meinung und ich hoffe andere sehen es genauso und werden am 16. November 2025 zur Wahl gehen. Nur so kann man etwas ändern.

 

Gruß Axel

 

 

 

 

 

 

 

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Hinweise für das Gartenjahr 2025

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind:

Samstag, den 05. April 2025 * - Samstag, den 19. Juli 2025 * - Samstag, den 11. Oktober 2025 *

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.

 

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein.

 

Neue Gartenordnung der Stadt Kiel:

Die Stadt Kiel hat zum 01. Januar 2025 eine neue Gartenordnung herausgegeben, die für alle Pächter bindend ist. Die Gartenordnung kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

 

Anpassung der Pachtflächen:

Die Stadt Kiel hat in den letzten Jahren die Flächen überprüft und die Außengrenzen sowie die Flächen korrigiert, was zu einer Neuberechnung der tatsächlich genutzten Fläche führt. Bei vielen Parzellen ändern sich somit die Quadratmeter, was zu einer neuen Pachthöhe führt. Die genaue Quadratmeterzahl für Ihre Parzelle finden Sie auf der aktuellen Rechnung.

 

Mittagspause/ Ruhezeiten:

Es ist das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Geräte und Maschinen dürfen an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ebenfalls verboten.

Heckenschnitt:

Der Rückschnitt der Außenhecken auf maximal 1,20 m und der Zwischenhecken auf 80 cm muss bis spätestens 28. Februar 2025 erfolgt sein, andernfalls kann eine Kündigung der Parzelle erfolgen.

 

Adressänderungen:

Wir bitten Sie, uns Adressänderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Auch gültige Telefonnummern, bzw. Email-Adressen sind für Notfälle zu hinterlegen.

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Für Umschreibungen und Ausgabe der Pachtverträge sind Termine notwendig.

 

Schließung der Geschäftsstelle:

Winterpause: bis zum 10. Januar

Osterferien: 11. bis zum 25. April

Himmelfahrt: 29. Mai

Sommerferien: 12. August bis zum 05. September

Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober

Herbstferien: 20. bis 31. Oktober

Winterpause: ab dem 19. Dezember

 

Gebührenordnung:

Mitgliedsbeitrag: 60,00 €

Pacht: 21 Cent/m²

Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €

Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €

Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €

Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €

Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)

Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €

Bauantrag für eine Laube: kostenlos, muss bei der Stadt Kiel gestellt werden

Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld


 

 

 

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

 

Hinweise für das Gartenjahr 2025

Anlage Dubenhorst:

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit im Dubenhorst sind:

Samstag, den 22. Februar 2025 * und Samstag, den 11. Oktober 2025 *

Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein

 

 

Freie Gärten

 

Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.

 

Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.

 

 

Freie Gärten

 

 

 

 

 

Laubenversicherung

 

Bei Einbrüchen, Brandschäden oder Fragen zur Laubenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Württembergische Versicherung.

 

 

 

Württemberger Versicherung Merkblatt ab 2023
Merkblatt neu 2023.pdf
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