Herzlich Willkommen auf den Seiten des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897

 

 

 

 

Umschreibungen von Parzellen

 

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

 

1. Der Pächter hat sich beim Vorstand zu melden und muss eine schriftliche Kündigung und eine Rückgabeerklärung einreichen. Zudem sind aktuelle Fotos der Parzelle und der Laube nötig. Bei einem Ortstermin wird überprüft, ob vor der Umschreibung noch Auflagen zu erfüllen sind.

 

2. Vom Nachfolger benötigen wir eine schwarz-weiße Ausweiskopie und den ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft im Verein.

 

-> Formulare zum Download

 

3. Die Verträge können danach mit einem festen Termin im Verein abgeholt werden, bzw. werden per Post zugeschickt.

 

 

Wir weisen daraufhin, dass alleine der Vorstand über die Vergabe von Parzellen entscheidet, der Pächter kann aber einen Nachfolger vorschlagen.  Die Hinweise bei Pächterwechsel sind unbedingt zu beachten. Die Abstandszahlung zwischen Pächter und Nachfolger ist eine private Angelegenheit, die keinen Einfluss auf die Vergabe von Parzellen hat. Der Verein verpachtet nur die Grundstücke an Kieler Bürger oder aus dem direkten Umland.

 

Hinweis für die Nachpächter:  Es sollte keine Abstandszahlung an den Vorpächter geleistet werden, bevor der Vorstand entschieden hat, dass Sie die Parzelle bekommen und der Pachtvertrag unterzeichnet wurde. 

 

 

 

 

 

 

Offener Brief von Axel Zabe vom 16. September 2025

25.000 € erhält der Kreisverband nach Antrag, wenn vom Verband Geld benötigt wird. Jetzt werden automatisch 25.000 € jährlich bezahlt. Gleichzeitig hat der Kreisverband aber Schulden bei der Stadt Kiel im 6-stelligen Bereich.

Toll, dass der Oberbürgermeister den Kreisverband als Dachverband der Kleingärtner sieht. Obwohl über 50 % der Mitglieder ausgetreten sind.

Wir fragen uns, ob ein ehemaliger Ratsherr und Revisor irgendwelche Sonderrechte hat.

Es ist uns auch unerklärlich, wie man in Kleingartenanlagen den Stadtgartenwanderweg ausschreibt und diesen gleichzeitig für Fahrräder freigibt (Schild).

Dass die Stadt Kiel in Eigenverwaltung gegangen ist und den Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband aufgelöst hat – was ja auch unser Bestreben war, da wir oft „Betrogen“ worden sind.

Der Strafgeldkatalog, der bis jetzt nicht zurückgenommen wurde, ist uns auch ein Dorn im Auge. Man hört die Vögel pfeifen, dass es einen neuen Strafgeldkatalog geben soll, für Nichteinhaltung der neuen Gartenordnung. Seit Jahrzehnten hat die Stadt ihre Aufgaben in keinster Weise wahrgenommen – und jetzt sollen andere die Untätigkeit bezahlen.

Es gab Gespräche mit dem ABK über das Entsorgen von Grünschnitt. Vor der Wahl standen 100.000 € zur Verfügung. Wir saßen mit dem ABK und der CDU an einem Tisch. Die beiden anderen Parteien waren nicht zugegen. Für mich sieht es so aus, als wenn sie wussten, dass es nichts gibt. (sonst wären Sie ja vorbeigekommen?)

Den Vorschlag von der CDU, einen neuen parteilosen Oberbürgermeister aufzustellen, sehen wir für einen Neuanfang sehr positiv. Da die jetzige Verwaltung sich auch in unsere Belange einmischt, werden wir wohl auch unsere Interessen wahrnehmen und unsere Stimmen abgeben und unsere Vorteile offen legen.

Dass die Stadt Kiel kein Interesse am Kleingartenwesen hat, sehen wir. Seit über 125 Jahren besteht unser Verein als größter der Bundesrepublik. Dieses weiß die Stadt Kiel natürlich nicht, genauso wie der Kreisverband Kiel, aus dem wir ausgetreten sind.

Vielleicht hätten wir in der Corona-Zeit ja ein Fest wie zum 100-jährigen Jubiläum feiern sollen und die Stadt Kiel und den Kreisverband einladen müssen, dann hätte man natürlich an uns gedacht. Da wir eine Anzeige in den Kieler Nachrichten hatten, sollte keiner erzählen, man hat es nicht gewusst.

Ich für mich sehe für uns Kleingärtner nun die Chance die Wahl eines parteilosen Oberbürgermeisters. Ich schlage Gerrit Derkowski vor. Aber jeder sollte natürlich für sich entscheiden.

Gruß

Axel Zabe

P.S.: Bei den Kieler Nachrichten ist es nicht möglich, einen offenen Brief zu veröffentlichen.

 

 

 

Offener Brief vom 08. September 2025


 

Moin, Moin!

Der Urlaub ist vorbei, daher war viel Zeit zum Nachdenken über das Kleingartenwesen in Kiel. Meine persönlichen Überlegungen möchte ich Euch mitteilen.

Die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Kiel sehe ich auch als Chance für uns Kleingärtner (und Freunde des Kleingartenwesens).

Vielleicht wird ja dann auch der Strafgeldkatalog für Kleingärtner zurückgenommen. Wir verwalten seit 1897 Kleingärten in Kiel, zu Spitzenzeiten fast 10.000 Gärten, jetzt 2400. Und selbst hier können wir die nächsten fast 100 wieder verlieren. Zwei Weltkriege haben wir überstanden und die Grünflächen bis heute erhalten. Wir sind der größte Verein der Bundesrepublik, aber zu unserem 125jährigen Bestehen haben wir nicht einmal einen kleinen Dreizeiler bekommen. Daran sehe ich, wie man das Kleingartenwesen in Kiel ansieht.

Flächen, die weg sind – auch wenn nicht alles gebraucht wird – sind für immer weg. (Höffner-Gelände, Holsteinstadion)

Meine persönliche Meinung für die Oberbürgermeisterwahl, so dass auch wir wieder ein Ansehen in Kiel haben, ist, dass wir mit dem parteilosen Kandidaten Gerrit Derkowski vielleicht einen Neuanfang bekommen, wo auch das Kleingartenwesen in Kiel wieder an Ansehen gewinnt. Ich freue mich auch jedes mal über die bundesweiten Kontakte mit anderen Vereinen. Die Haushaltssperre, die momentan in Kiel besteht, betrifft uns natürlich auch. Zugesagte Gelder sind für unseren Kleingärtnerverein natürlich gestrichen worden. Zum Glück betrifft es ja nicht den Fahrradwegebau in Kiel. Hier sind die Verträge ja wohl noch rechtzeitig genehmigt worden. Nochmal muss ich zum Schluss sagen, ich glaube, mit Gerrit Derkowski haben auch wir eine gute Chance, Gehör zu finden.

Viele fragen, wie viele Ehrenamtsstunden ich in den letzten gut 8 Jahren gemacht habe. Ich muss sagen, es sind tausende, aber ich werde trotzdem weiter machen. Erst wenn ich aufhöre, werde ich es Euch vielleicht mitteilen.

So, bis zum nächsten Mal

Axel Zabe

 

 

 

04.08.2025

In stillem Gedenken nehmen wir Abschied von unserem geschätzten Ehrenmitglied

Horst Kanieß,

der am 04. Juli 2025 verstorben ist.

Horst war langjähriges Mitglied im Kleingärtnerverein, so wie ehemaliger Beisitzer, Obmann in der Anlage Dubenhorst und Abnahmeleiter. Mit seinem unermüdlichen Einsatz, seiner Hilfsbereitschaft und seinem Engagement hat er unseren Verein über viele Jahre hinweg geprägt. Wir verlieren mit ihm ein verdientes Mitglied. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden Horst stets ein ehrendes Andenken bewahren.


Der Vorstand des Kleingärtnervereins

 
 
 

03.07.2025 Offener Brief von Axel Zabe


Hallo Stadt Kiel,

da unser Oberbürgermeister uns verlässt, muss ich leider meinen Frust noch mal loswerden: Wir hatten 2022 unser 125-jähriges Bestehen. Es war Corona-Zeit, so dass wir von einer Feierlichkeit abgesehen haben. Einen kleinen Bericht hatten wir in den Kieler Nachrichten. Seit über 125 Jahren halten wir die Flächen für Kleingärten so gut es geht in Ordnung. Zur Nachkriegszeit hatten wir fast 10.000 Gärten in der Verwaltung.

Unser Oberbürgermeister hat für jeden Betrieb, der ein Jubiläum hat, zumindest einen Dreizeiler.


Da wir ja der größte Verein in Kiel und gleichzeitig auch bundesweit sind, sehe ich da das Desinteresse des Oberbürgermeisters an Kleingärten. Bei 15.000 Überstunden war es ja wohl nicht möglich, uns zumindest einen Dreizeiler zu schreiben. Vielleicht ist es für unsere Kleingärtner mit einem neuen Oberbürgermeister ja ein guter Neuanfang, so dass auch das Kleingartenwesen in Kiel gewürdigt wird.

Ich persönlich weine dem Oberbürgermeister keine Träne nach.


Gruß Axel Zabe


P.S.: Wie immer: Schickt es an andere Freunde des Kleingartenwesens. Es gibt immer mehr, die uns unterstützen. Über die Kieler Nachrichten können wir leider keine Berichte machen, es besteht wohl kein Interesse an Kleingärten.

 

 

 

 

23.06.2025 - Bericht des Vorsitzenden Axel Zabe

 

 

An unsere Pächter und Freunde des Kleingartenwesens,

Wir müssen leider mitteilen, dass die Stadt Kiel die Haushaltssperre beschlossen hat. Also sind die uns zugesagten Unterstützungen vom Tisch, es gibt nichts.
Ich stelle mir persönlich nun die Frage, ob zumindest der bei der Stadt Kiel hochverschuldete Kreisverband  seine 25.000 Euro schon rechtzeitig erhalten hat. Ich sehe es natürlich jetzt auch so, dass die vom Kreisverband übernommenen Gärten, die total verwildert und in einem katastrophalen Zustand sind, jetzt auch weiterhin so bleiben werden.
Es wäre nett, wenn man schon im Kleingartenbeirat sitzt, seinen Garten auch vernünftig herrichten würde. Die Gartenordnung der Stadt Kiel sollte man einhalten und mit gutem Beispiel voran gehen. Ob derjenige aus der Grünen-Fraktion kommt oder einer anderen, lasse ich noch mal offen.
Aber keine Angst, wir werden auch dieses Jahr mit dem Abriss und der Wiederherstellung von verwilderten Gärten weiter machen, vielleicht nicht ganz so viele, wie wir uns vorgenommen haben.
Nun Kopf hoch und ein schönes Gartenjahr für alle.

 

Gruß
Axel

 

P.S.: Ich frage mich immer wieder, wieso ein Kreisverband dem Kleingartenbeirat angehören kann, da er nicht einmal die Hälfte der Kleingärtner vertritt.

 

 

 

 

 

Tag des offenen Gartens im Prüner

Schlag 1-8 am 15. Juni 2025

 

 

 

 

23.05.2025 - Jahreshauptversammlung 2025

 

Am heutigen Freitag fand die diesjährige Jahreshauptversammlung (Delegiertenversammlung) im Vereinsheim statt. 

 

Anwesend waren 3 Vorstandmitglieder, 7 Mitglieder des erweiterten Vorstands, 2 Revisorinnen, 27 Anlagenvertreterinnen und Anlagenvertreter, sowie 1 Gast.

 

Folgende Wahlen fanden statt:

 

Wahl des Vorsitzenden: Axel Zabe wurde einstimmig für 4 weitere Jahre wiedergewählt.

 

Wahl der Revisoren: Ines Cordsen und Heike Regendörp

wurden einstimmig für ein Jahr wiedergewählt.

 

Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2024 einstimmig entlastet, der Kostenvoranschlag für 2025 wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.

 

Wir gratulieren den gewählten Mitgliedern und bedanken uns für die rege Teilnahme.

 

 

 

Hinweise zur neuen Flächenberechnung
Anpassung der Pachtfläche.pdf
PDF-Dokument [4.7 MB]
die neue Gartenordnung ab 01.01.2025
Satzung ueber die Gartenordnung_Final.pd[...]
PDF-Dokument [870.2 KB]

 

 

 

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Hinweise für das Gartenjahr 2025

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit sind:

Samstag, den 05. April 2025 * - Samstag, den 19. Juli 2025 * - Samstag, den 11. Oktober 2025 *

Die Teilnahme an einem dieser drei Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.

 

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein.

 

Neue Gartenordnung der Stadt Kiel:

Die Stadt Kiel hat zum 01. Januar 2025 eine neue Gartenordnung herausgegeben, die für alle Pächter bindend ist. Die Gartenordnung kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

 

Anpassung der Pachtflächen:

Die Stadt Kiel hat in den letzten Jahren die Flächen überprüft und die Außengrenzen sowie die Flächen korrigiert, was zu einer Neuberechnung der tatsächlich genutzten Fläche führt. Bei vielen Parzellen ändern sich somit die Quadratmeter, was zu einer neuen Pachthöhe führt. Die genaue Quadratmeterzahl für Ihre Parzelle finden Sie auf der aktuellen Rechnung.

 

Mittagspause/ Ruhezeiten:

Es ist das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Geräte und Maschinen dürfen an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ebenfalls verboten.

Heckenschnitt:

Der Rückschnitt der Außenhecken auf maximal 1,20 m und der Zwischenhecken auf 80 cm muss bis spätestens 28. Februar 2025 erfolgt sein, andernfalls kann eine Kündigung der Parzelle erfolgen.

 

Adressänderungen:

Wir bitten Sie, uns Adressänderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Auch gültige Telefonnummern, bzw. Email-Adressen sind für Notfälle zu hinterlegen.

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Dienstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Donnerstag: 11:00 – 14:00 Uhr

Für Umschreibungen und Ausgabe der Pachtverträge sind Termine notwendig.

 

Schließung der Geschäftsstelle:

Winterpause: bis zum 10. Januar

Osterferien: 11. bis zum 25. April

Himmelfahrt: 29. Mai

Sommerferien: 12. August bis zum 05. September

Tag der Deutschen Einheit: 03. Oktober

Herbstferien: 20. bis 31. Oktober

Winterpause: ab dem 19. Dezember

 

Gebührenordnung:

Mitgliedsbeitrag: 60,00 €

Pacht: 21 Cent/m²

Wassergeldvorauszahlung: 38,00 €

Ablesung/Wartung Hauptwasserschacht: 3,00 €

Württembergische Laubenversicherung: ab 35,00 €

Aufnahmegebühr / Umschreibegebühr: 50,00 €

Kaution für Neupächter: 150,00 € (Rückzahlung nur bei ordnungsgemäßer Übergabe)

Bauantrag für Gewächshaus: 10,00 €

Bauantrag für eine Laube: kostenlos, muss bei der Stadt Kiel gestellt werden

Antrag Pool / Planschbecken: 10,00 € plus extra Wassergeld


 

 

 

  • * Diese Termine können vom Anlagenvertreter geändert werden.

 

Hinweise für das Gartenjahr 2025

Anlage Dubenhorst:

 

 

Gemeinschaftsarbeit:

Die Terminvorschläge für die diesjährige Gemeinschaftsarbeit im Dubenhorst sind:

Samstag, den 22. Februar 2025 * und Samstag, den 11. Oktober 2025 *

Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist nach der Gemeinschaftsarbeitsordnung Pflicht. Die Anlagenvertreter führen Anwesenheitslisten. Wer keine Gemeinschaftsarbeit leistet, wird mit 60,00 € zur Kasse gebeten. Dieses ist ein Beschluss der Jahreshauptversammlung. Diese Termine können von den Anlagenvertretern verlegt werden, bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge und lassen Sie sich in die Anwesenheitslisten eintragen. Es wird ab sofort wieder mehr darauf geachtet.

An- und Abstellen des Wassers:

Terminvorschlag für das Anstellen des Wassers: Am Samstag, den 29. März 2025 *

Terminvorschlag für das Abstellen des Wassers: Am Samstag, den 25. Oktober 2025 *

Das Anstellen des Wassers und eventuelle Reparaturen an der Hauptleitung erfolgen in Gemeinschaft und werden durch die Anlagenvertreter organisiert. Reparaturen innerhalb der Parzelle sind Pächterangelegenheit. Wir weisen nochmals daraufhin, dass der Verein nicht verpflichtet ist, Wasser in die einzelnen Parzellen zu liefern. Die Termine können witterungsbedingt verschoben werden. Dies erfolgt individuell pro Anlage. Bitte achten Sie auf Hinweise in den Schaukästen. Die Schächte innerhalb der Parzellen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein

 

 

Freie Gärten

 

Die Liste mit den freien Parzellen wird regelmäßig aktualisiert.

 

Beachten Sie bitte, dass wir keine Wartelisten führen.

 

 

Freie Gärten

 

 

 

 

 

Laubenversicherung

 

Bei Einbrüchen, Brandschäden oder Fragen zur Laubenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die Württembergische Versicherung.

 

 

 

Württemberger Versicherung Merkblatt ab 2023
Merkblatt neu 2023.pdf
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